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Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (für Kaufleute)

1. Allgemeines

Die nachstehend aufgeführten Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Vertragsabschlüsse mit unseren Kunden, soweit diese Kaufleute i.S. v. §24 AGBG sind und zwar auch dann, wenn bei zukünftigen Geschäften die Bedingungen dem Käufer nicht noch einmal mitgeteilt werden. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichenden Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorhaltlos ausführen. Die Rechtsunwirksamkeit einer oder mehrerer Bedingungen dieser allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen berührt die Rechtsgültigkeit der übrigen Bedingungen nicht.

2. Angebot, Vertragsabschluß

Unsere Angebote, entsprechend den uns übergebenen Auftragsdateien sind, soweit nicht anders festgelegt, bis zu dem im Angebotsschreiben genannten Termin verbindlich und darüber hinaus freibleibend. Unvollständige oder zweifelhafte Angaben in der Bestellung, die zur Falschlieferung führen, gehen zu Lasten des Bestellers. Aufträge sind erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer verbindlich angenommen, wobei der Lieferschein als Auftragsbestätigung gilt. Schadensersatzansprüche aus der Nichtannahme der Bestellung können nicht geltend gemacht werden, es sei denn, daß eine vorsatzähnliche oder grob fahrlässige Schadensverursachung vorliegt. Alle nachträglichen Änderungen auf Veranlassung des Bestellers werden ihm berechnet. Auftragsänderungen und Annullierungen bereits bestellter oder gelieferter Waren sind nicht möglich. Abbildungen, Abmessungen und Gewichtsangaben, Informations- und Werbeunterlagen sind unverbindlich. Druckfehler, Irrtümer und Änderungen bleiben vorbehalten.

3. Preise, Zahlungsbedingungen

Unsere Preise sind grundsätzlich Nettopreise und gelten zzgl. der zur Zeit der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer. Bei Lieferungen und Teillieferung, die vereinbarungsgemäß später als 4 Monate nach Vertragsschluß erfolgen sollen, gilt der zur Zeit der Lieferung gültige Preis. Unsere Preise gelten, sofern nicht anders vereinbart wird, ab Niederlassung der Firma D&S Steuerungssysteme ausschließlich Fracht- und Verpackung. Verpackungs- und Versandkosten trägt der Auftraggeber. Neben den Kosten der Hauptleistung werden Kosten für Anlieferung, Aufstellung, Installation und Montage bzw. Anpassung von Hard- und Software sowie Einweisung, Anleitung bzw. Schulung einschließlich An- und Abfahrt gesondert in Rechnung gestellt. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluß des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Währungsschwankungen oder allgemeinen Preissteigerungen eintreten. Diese werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen. Der Abzug vom Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

4. Gefahrenübergang

Die Versendung und evtl. Rücksendung der Ware erfolgt auf Gefahr und auf Kosten des Bestellers. Hierbei geht die Gefahr mit Absendung der Waren auf den Verkäufer über. U.z. auch dann, wenn Teilleistungen erfolgen oder der Lieferant noch andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten oder Anfahrt übernommen hat. Sofern der Besteller keine besonderen Weisungen für den Versand erteilt (Eilzustellung, Schnellpaket, Luftsendung etc.), wird dieser von uns nach bestem Ermessen unter Vorbehalt der günstigen Versandart vorgenommen.

Da bei Transportschäden, unbeschadet unseres Haftungsausschlusses, eine Haftung von Bahn, Post oder Spediteur eintreten kann, ist die jeweilige Sendung sofort nach Anlieferung zu überprüfen und eventuelle Schäden sofort schriftlich durch den Zusteller zu bestätigen, damit die Möglichkeit erhalten bleibt, Regreßansprüche bei Post, Bahn oder Spediteur anzumelden.

Im Falle der Selbstabholung gehen Transportschäden allein zu Lasten des Bestellers. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden nicht zurückgenommen. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen. Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch Transportversicherung eindecken; die insofern anfallenden Kosten trägt der Besteller.

5. Lieferung

Die Lieferung der bestellten Ware erfolgt so rasch wie möglich nach Eingang der schriftlichen oder mündlichen Bestätigung. Sämtliche Lieferfristen stehen unter dem Vorbehalt einer rechtzeitigen bzw. planmäßigen Belieferung durch unsere Vorlieferanten. Wir sind zur Teillieferung berechtigt, ohne daß der Besteller hieraus Rechte irgendwelcher Art geltend machen kann.

Aufträge über Sonderanfertigungen gelten nur dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Das gleiche gilt bei mündlichen Angeboten des Bestellers über Ausführung, Abmessung etc.

Sofern von Auftragserteilung Muster angefordert werden, können diese nur gegen entsprechende geliefert werden.

Sofern mit Auftragsbestätigung eine feste Lieferzeit abgegeben ist, darf diese um eine Woche überschritten werden. Vor Ausübung der Rechte aus § 326 BGB muß eine Nachfrist von mindestens einer Woche unter den Voraussetzungen des § 326 BGB gesetzt werden. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug, so ist der Besteller berechtigt, für jede vollendete Woche Verzug eine Pauschale Verzugsentschädigung in Höhe von 1 % des Lieferwertes maximal 5 % des Lieferwertes zu verlangen. Uns bleibt das Recht vorbehalten, dem Besteller nachzuweisen, daß als Folge des Lieferverzuges gar kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden eingetreten ist. Setzt der Besteller, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, die vorstehende beschriebene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist berechtigt, vom Vertag zurückzutreten; Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren


Schadens stehen dem Besteller nur dann zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Die Haftungsbegrenzung gemäß des vorstehenden Satzes gilt nicht, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde; gleiches gilt dann, wenn der Besteller wegen des von uns zu vertretenden Verzuges geltend machen kann, daß sein Interesse an der Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist. Die Einhaltung unserer Lieferpflichten setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung der Bestellers voraus. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr des zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitraum auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

Im Falle höherer Gewalt sind wir berechtigt, unter Benachrichtigung des Bestellers, ohne Schadensersatzverpflichtung von dem Vertrag zurückzutreten bzw. können wir die Erfüllung des Vertrages bis zur Behebung des Hindernisses verweigern, ohne dadurch in Verzug zu kommen.

6. Dokumentation

Wir sind berechtigt, zu gelieferten Waren deutsche Dokumentationen und Benutzerhandbücher, oder auch solche in Englisch oder der Sprache des Herstellers zu liefern. Es besteht keine Verpflichtung zur Lieferung weitergehender Dokumentationen, als diese der Hersteller für den Endkunden vorgesehen hat.

7. Mängelhaftung

Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzten voraus, daß dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Ausgeschlossen ist jede Haftung für Datenverlust, selbst wenn die erhobene Mängelrüge begründet ist. Bei derartigen Datenverlusten haben wir das Recht, den Besteller auf nicht von ihm vorgenommene Datensicherung zu verweisen.

Bei fristgerechter und begründeter Mängelrüge sind wir nach unserem Ermessen berechtigt, die Mängel zu beseitigen, kostenlosen Ersatz zu liefern oder die Ware zum berechneten Preis zurückzunehmen, auch wenn bereits Zahlung erfolgt war. Zur Mängelbeseitigung hat der Besteller uns die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Der Besteller hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, daß der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und durchführenden Nachbesserung dem Werkunternehmer oder dessen Beauftragten zur Verfügung gestellt wird. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum des Werkunternehmers über. Im Falle der Mängelbeseitigung tragen wir die Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises. Sind wir zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers- gleich aus welchen Rechtsgründen- ausgeschlossen.


Wir haften deshalb nicht für Schäden, die am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

Die Ersatzpflicht ist auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Sie gilt ferner dann nicht, wenn eine das Folgeschadenrisiko erfassende Eigenschaftszusicherung gemäß §§ 463, 480  Abs. 2 BGB vorlag und der eingetretene Schaden auf ihrem Fahlen beruhte. Bei Nichtzahlung verliert der Besteller jegliche Ansprüche aus vorhandenen Mängeln. Sofern lediglich ein Teil der Lieferung Mängel ausweist, ist der Besteller nicht berechtigt, die gesamte Lieferung zu beanstanden.

Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate gerechnet ab Übergabe. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche aus Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Unberechtigte Mängelrügen können wir zum Anlaß nehmen, vom Besteller die Erstattung der uns entstandenen Kosten zu verlangen.

Für Beanstandungen, sich daraus ergeben, daß der Besteller seinem Auftrag falsche Angaben und Unterlagen zugrunde gelegt hat, haften wir in keinem Fall.

Im Falle der Lieferung von Sonderanfertigungen sind wir bei fristgerechter und begründeter Mängelrüge lediglich verpflichtet, den Mangen zu beseitigen. Eine Ersatzlieferung oder Rücknahme ist ausgeschlossen.

Bei Lieferung von Bauteilen, die vor oder nach der Erhebung der Mängelrüge von dem Besteller bereits eingebaut worden sind, scheidet eine Haftung für Mängel aus. Technische oder optische Änderungen sowie Verbesserungen behalten wir uns vor.

Stellt sich im Rahmen eines Gewährleistungsverlangens des Kunden heraus, daß der beanstandete Fehler auf eine andere technische Ursache zurückzuführen ist, als sie bei der ursprünglichen Reparatur vorlag, so handelt es sich um keinen Fall von Gewährleistung. Der entstandene zu belegende Aufwand wird daher dem Kunden in Rechnung gestellt.

8. Garantie

Wir leisten auf sämtliche Bausätze und betriebsfertige Baugruppen eine Garantie von einem halben Jahr (6 Monaten), gerechnet ab Übergabe. Die genannten Gewährleistungvorschriften bleiben von der vorbezeichneten Garantie unberührt. Diese bezieht sich auf die Vollständigkeit des dazugehörigen Materials sowie die einwandfreie Beschaffenheit und Funktionsfähigkeit der Bauelemente. Bei Bauteilen gelten die jeweiligen Garantiezusagen des Herstellers. Wir haften im übrigen für Leistungen unsere Vorlieferanten und Erzeugnisse anderer Hersteller, die von uns mitgeliefert werden, nur insoweit, als diese auch uns gegenüber einzutreten haben. Die Garantie erlischt, wenn der Käufer den Bausatz oder Teile daraus veräußert, beschädigt oder zerstört, wenn eigenmächtige Änderungen bei Schaltungen vorgenommen oder säureähnliche Löt- und Flußmittel verwendet werden.

Halbleiter sind von jeder Garantie ausgeschlossen.

Der Käufer wird auf die bestehenden Sicherheitsvorschriften, insbesondere zur Schutzerdung nicht berührungssicherer Geräte nach VDE hingewiesen.

Die Verjährung des Garantieanspruchs beginnt mit der Übergabe der Kaufsache.


9. Haftung

Für Ersatzansprüche für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund

(Verzug, unerlaubte Handlungen etc.), gelten folgende Maßnahmen:

Die Firma D&S Steuerungssysteme haftet nicht für Schäden, es sei denn diese wurden durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der Firma D&S Steuerungssystem, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht;

Wurde der Schaden leicht fahrlässig verursacht, so haftet die Firma D&S Steuerungssysteme nur bei Verletzung von Kardinalpflichten, zugesicherten Eigenschaften oder vergleichbaren Vertrauenstatbeständen;

Ist die Haftung wegen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Vertragsverletzung eines einfachen Erfüllungsgehilfen der Firma D&S Steuerungssysteme oder wegen leicht fahrlässiger Vertragsverletzung gegeben, so ist sie der Höhe nach begrenzt auf vertragstypische vorhersehbare Schäden;

Ausgeschlossen ist die Haftung der Firma D&S Steuerungssysteme bzgl. mittelbarer Schäden und solcher, welche nicht vorhersehbar und dem Herrschafts- und Risikobereich des Auftraggebers zuzurechnen sind; Für den Einsatz unserer Systeme in Gebäuden (Brandschutz- und Endrauchungssteuerung), sind grundsätzlich und ausschließlich die Genehmigung der zuständigen Brandschutzsachverständigen bzw. Aufsichtsbehörden einzuholen.

Die Firma D&S Steuerungssysteme Köln GmbH erteilt grundsätzlich keine Genehmigungen für den Einsatz Ihrer Systeme in Gebäuden für Brandschutz und Endrauchungssteuerung.

 

10. Software

Soweit Vertragsgegenstände Softwareprodukte sind, gelten zusätzlich und gegebenenfalls auch einschränkend die jeweiligen Lizenzbedingungen des Softwareherstellers, auch wenn diese dem Käufer vorab nicht bekannt waren. Hat der Käufer diese Lizenzbedingungen nicht gekannt, ist er berechtigt, die gelieferte Software unbenutzt, originalverpackt und mit unverletztem Lizenzsiegel binnen 2 Tagen zurückzugeben.

Für Software übernehmen wir gegenüber dem Käufer die Gewährleistung, die der Softwarehersteller in seinen Lizenzbedingungen einräumt.

Keinesfalls haften wir für die Geeignetheit von Software für den Betrieb des Käufers.

11. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen gegen den Käufer- gleich aus welchem Rechtsgrund und auch für zukünftige Lieferungen- unser Eigentum, bei Annahme von Wechseln und Schecks bis zu deren Einlösung bzw. Gutschrift. Bei Pfändung der gelieferten Waren, an der uns Eigentumsvorbehalt besteht, hat der Käufer die Pflicht zur unverzüglichen Anzeige an uns damit wir unsere Eigentumsrechte geltend machen können. Der Besteller ist nicht berechtigt, solange der Eigentumsvorbehalt besteht, von uns gelieferte Ware zu verpfänden, Sicherheitsübereignungen vorzunehmen oder Tauschverträge abzuschließen.

Bei Verarbeitung und Einbau von Bauteilen erwerben wir, solange deren Bezahlung noch nicht erfolgt ist, Miteigentum an dem hergestellten Werk gemäß den §§ 947, 948 BGB.


Veräußert der Käufer von uns gelieferte Ware, bevor die Zahlung erfolgt, so tritt er schon jetzt bis zur völligen Tilgung sämtlicher Forderungen gegen ihn, die ihm aus der Veräußerung zustehender Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Der Käufer ist verpflichtet, uns nach Anforderung eine Aufstellung über diese Forderungen einzusenden und seine Abnehmer von der Abtretung zu benachrichtigen. Wir sind dann berechtigt, diese Forderungen im eigenen Namen einzuziehen.

12. Zahlung

Unsere Rechnungen sind rein netto sofort nach Erhalt zahlbar. Es kann jedoch vereinbart werden, daß die Ware nur gegen Vorauskasse, Barzahlung, Nachname etc. zu übergeben ist. Zahlungsansprüche werden sofort fällig und sind bei verspäteter Zahlung mit 3 % über der, jeweiligen Diskontsatz, mindestens 9 % jährlich zu verzinsen. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, so sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Besteller ist jedoch berechtigt uns nachzuweisen, da uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Annahme von Schecks und Wechseln erfolgt stets erfüllungshalber. Zahlungen per Wechsel müssen von uns vorher genehmigt sein. Diskontspesen und sonstige Wechsel- bzw. Schenkungskosten gehen zu Lasten des Bestellers und sind ggf. vorab zu entrichten.

Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten und die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen, es sei denn, diese sind unbestritten und rechtskräftig festgestellt.

Sind wir vorleistungspflichtig und wird nach Vertragsschluß der Zahlungsanspruch durch eine wesentliche Vermögensverschlechterung des Auftraggebers gefährdet, so sind wir berechtigt, die uns obliegende Leistung zu verweigern, bis die Zahlung erfolgt oder Sicherheit geleistet ist.

Der in Zahlungsverzug befindliche Auftraggeber hat die gesamte Betreibungs-, Gerichts- und Vollstreckungskosten zu tragen.

Bei Nichteinlösung eines Schecks trägt der Auftraggeber sämtliche hiermit verbundenen Bankgebühren sowie eine Bearbeitungspauschale der Firma D&S Steuerungssysteme in Höhe von € 25,00. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsbeziehungen abzutreten.

Bei unbegründetem Annahmeverzug hat der Besteller uns dadurch entstehende Kosten zu ersetzen. Ein solcher liegt insbesondere dann vor, wenn der Besteller, trotz einer etwas längeren Lieferzeit, die Ware nicht einlöst, ohne daß vorher der Auftrag schriftlich storniert worden ist.

13. Allgemeiner Haftungsausschluß

Soweit wir im Rahmen unseres Lieferprogramms Auskünfte, Hinweise und Empfehlungen in technischer Fragen geben, sind diese unverbindlich und erfolgen ohne Gewährleistungspflicht. Ebenso haften wir nicht für Druckfehler und irrtümliche Angaben in Katalogen, Prospekten und sonstigen Unterlagen. Ebenfalls haften wir nicht für Schäden, die unmittelbar oder auch mittelbar durch unsere Waren verursacht werden.

Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für unsere Lieferungen und für die Zahlung des Kaufpreises sowie sonstige Leistungen ist Köln.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, auch bei Wechsel- und Schecksachen, ist ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes das Amtsgericht Köln.