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Wartung von Brandschutzklappen

Brandschutzklappen (BSK) sind automatische Absperrvorrichtungen für raumlufttechnische Anlagen (Lüftungsleitungen) um die Übertragung von Feuer und Rauch in angrenzende Brandabschnitte zu verhindern. Als Bestandteil der Lüftungsanlage befinden sich Brandschutzklappen im Regelfall unmittelbar in den feuerwiderstandsfähigen Wänden und Decken. Im Normalbetrieb befinden sich Brandschutzklappen in einem geöffneten Zustand,
so dass das Klappenblatt in Strömungsrichtung steht. Im Brandfall verursacht die jeweilige Auslöseinrichtung das Fallen oder Drehen des Klappenblattes auf die Anschlagdichtung um eine Weiterleitung von Feuer und Rauch zu verhindern.

Unreine und feuchte Luft innerhalb der Lüftungsleitungen kann die ständige Funktionssicherheit von Brandschutzklappen stark beeinträchtigen. Aus diesem Grund müssen Brandschutzklappen in bestimmten Abständen regelmäßig gewartet werden.

Es wird zwischen Brandschutzklappen mit und ohne spezielle Wartungsauflagen unterschieden. Einen Überblick zeigt diese Tabelle.

Tätigkeit

BSK mit Wartungs auflagen

BSK ohne Wartungsauflagen

Inspektion vor der inbetriebnahme (vor Ort)

x

x

Wartung halbjährlich / jährlich (vor Ort)

x

-

Funktionsprüfung monatlich (von Zentrale)

-

x

Funktionserhaltendes Reinigen (vor Ort)

x

x

Überprüfung nach LBO (vor Ort)

x

x

Brandschutzklappen mit Wartungsauflagen

Brandschutzklappen mit Wartungsauflagen müssen gemäß Prüfbescheid / Zulassungsbescheinigung nach Inbetriebnahme der Lüftungsanlage in halbjährlichem Abstand gewartet werden. Ergeben zwei aufeinanderfolgende Wartungen keine Funktionsmängel, so sind die Brandschutzklappen nur noch in jährlichem Abstand zu warten.

Brandschutzklappen ohne spezielle Wartungsauflagen

Brandschutzklappen ohne spezielle Wartungsauflagen müssen monatlich geöffnet und geschlossen werden. Dieser Vorgang muss geprüft und protokolliert werden. Der Einbau von Brandschutzklappen ohne Wartungsauflagen darf nur vor Wände oder Decken oder in Verbindung mit einem Einbaurahmen erfolgen.

Bitte beachten Sie: Wir haben den Begriff "wartungsfrei" in unseren Texten absichtlich nicht verwendet und halten Ihn für eine falsche Interpretation der neuen Zulassungsbescheide für Brandschutzklappen ohne Wartungsauflagen. Wir möchten darauf hinweisen, dass bei der Verwendung von Brandschutzklappen ohne spezielle Wartungsauflagen die Verantwortung zur Instandhaltung nicht entfällt und möchten in diesem Zusammenhang auf die MBO §3 verweisen:

"Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden."

Wir sind auf die Wartung / Instandsetzung von Brandschutzklappen spezialisiert und überzeugen durch eine kostengünstige und fachgerechte Überprüfung brandschutztechnischer Systeme.

Unsere Wartungen beinhalten folgende Prüfungen:

die Überprüfung der mechanischen Funktion
die Überprüfung der elektrischen Funktion (bei Klappen mit
elektrischen Betätigungs-,
Steuer- oder Signalelementen)
die Überprüfung der pneumatischen Funktion (bei Klappen mit
pneumatischen Betätigungselementen)
das Entfernen von Verunreinigungen
das Beseitigen von Korrosionsschäden
das Nachschmieren von Lagerstellen

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein maßgeschneidertes und wirtschaftliches Angebot.